Traces und § 11

Traces und § 11 des Tierschutzgesetzes


Der Anfang war nicht leicht und sehr mühselig, aber unsere Bemühungen um korrektes, transparentes Arbeiten im Auslandstierschutz hat sich gelohnt. Die Rede ist von TRACES.

Das Traces-System an sich gibt es bereits seit 2003, aber seit dem 07.05.2010 ist das Verbringen von Katzen, Frettchen und Hunden aus dem Ausland nach Deutschland ebenso meldepflichtig (VO 388/2010 EG Abl L 114/3) wie für andere Tiere.

TRACES ist ein europäisches, tierärztliches Informationssystem, bei dem die Veterinärämter aus dem In- und Ausland datentechnisch miteinander verknüpft sind. Unserer Verein hat eine Registriernummer bei unserem zuständigen Zweckverband Veterinäramt JadeWeser in Schortens, mit welchem wir eng zusammen arbeiten.

Jeder Hund, der aus Spanien ausreist, wird nicht nur wie all die Jahre vorher, vom zuständigen Tierarzt unserer Tierschützer untersucht, sondern jeder einzelne Hund wird zusätzlich vom zuständigen Amts-Veterinär-Tierarzt in Spanien 1-2 Tage vor der Ausreise untersucht, die EU-Ausweise/Impfungen werden kontrolliert, der Chip wird abgelesen und mit dem Pass verglichen.

Der Amts-Veterinär-Tierarzt füllt dann die erforderlichen Traces-Bescheinigungen, die wir immer schon vorbereiten, um die Arbeit zu erleichtern, mit den Daten des Hundes aus, außerdem die Art des Transportes, die Dauer, Ankunftsort und -zeit, Daten der Endstellen bzw. Pflegestellen, alles wird in die Traces-Papiere eingetragen.

Diese vollständig ausgefüllten Papiere werden dann vom spanischen Amts-Veterinär-Tierarzt zum zuständigen Veterinäramt in Deutschland im Vorfeld, bevor der jeweilige Hund ausreist, übermittelt.
Alles ist transparent, es können jederzeit Kontrollen, sei bei den angegebenen Haltestellen auf dem Landweg oder aber am Flughafen bei Ankunft der Hunde, durchgeführt werden, was wir sehr begrüßen.
Auch finden Kontrollen statt, wenn die Hunde in Deutschland angekommen sind, in ihren dauerhaften Familien oder aber auf den vorübergehenden Pflegestellen. All diese Daten sind dem Veterinäramt bekannt.

Wir begrüßen dieses System sehr und auch, dass schon Kontrollen, sei es in Schortens/Wilhelmshaven oder aber in anderen Teilen Deutschlands, in denen Hunde von uns untergebracht wurden, von den dortigen Veterinärämtern, durchgeführt wurden.

Das Traces-System soll die Einfuhr kranker Hunde verhindern, ebenso wie die illegale Einfuhr von Hunden durch Hundehändler, die nicht korrekt arbeiten und sich an keinerlei Vorschriften halten.

Wir empfehlen jedem, der sich mit der Adoption eines Hundes aus dem Ausland beschäftigt, sich einen seriös arbeitenden Verein zu suchen, welcher natürlich auch nach Traces arbeitet.

Selbstverständlich verfügt unser Verein über den § 11 Abs. 1 Nr. 3a vom 18. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1206, ber. S. 1313) sowie über den § 11 Abs. 1 Nr. 2 (BGBI. I S. 1206, 1313, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2007 –BGBI. I S. 3001; 2008, 47-) des Tierschutzgesetzes.

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