Tiere in Spanien

Das spanische Tierschutzgesetz

Erst seit Oktober 2003 gibt es in Spanien ein nationales Tierschutzgesetz. Die eine oder andere Regionen hat in neuerer Zeit Verordnungen erlassen, die z. B. das Erhängen von Windhunden mit 15.000 EUR Strafe belegt. Leider mangelt es jedoch an der nötigen Umsetzung. Selbst die Polizei sieht oft nicht ein, warum etwas, das bislang unbestraft blieb, plötzlich unter Strafe steht. Ein Polizist erklärt hierzu, dass die Anzeige einer Privatperson von der Polizei nicht weiterverfolgt werden würde. Besser wäre es, wenn Tierschutzvereine oder Behörden Verstöße melden würden. Erst dann wären die Polizeibehörden genötigt, unter dem Druck der Öffentlichkeit etwas zu unternehmen. Schon seit längerem fordern die Welttierschutzorganisationen von der spanischen Regierung ein Gesetz, welches für ganz Spanien gilt.

Welpen in Tierhandlungen

In kleinen genauso wie in großen Tierhandlungen gibt es Welpen zu kaufen. In Einkaufszentren mit mehreren Kinos, diversen Restaurants und weit mehr als 50-60 Läden in spanischen Großstädten, gibt es zum Beispiel in solche Tierhandlungen. Rassehunde können dort für ca. 250 - 300 Euro käuflich erworben werden. Die Käfige mit den Welpen bieten oft nur etwas mehr als 50 Quadratzentimeter Fläche und der Gitterboden werden dünn mit Zeitungen ausgelegt. Es gibt kaum Futter und Wasser. Die Tiere stehen unter künstlichem Licht und werden oft in den Schaufenstern ausgestellt. Kinder klopfen gegen die Scheiben, viele Menschen gehen vorbei. Für die Welpen bedeutet das puren Stress. Tierschützer erklären, dass diese Welpen oft aus Tschechien kommen, ca. 8-10 Wochen alt sind und in der Regel von Hündinnen geboren werden, die in ihrem Land als Gebärmaschinen missbraucht werden Die erste, lange Reise haben diese Welpen bereits hinter sich gebracht, sind oft geschwächt und krank. Viele liegen völlig lethargisch in ihren Käfigen. Das weitere Schicksal des Welpen ist auch schon vorprogrammiert. In wenigen Tagen wird er verkauft sein und wenn er in einigen Monaten erwachsen ist, ist er auch nicht mehr süß und wird gegen einen neuen Welpen ausgetauscht. Er selbst wird in der Tötungsstation abgegeben.

Zwingerhaltung

In Spanien dürfen Hunde in Zwingern gehalten werden. Allerdings gelten hier keine Regeln, so wie in Deutschland. Weder die Größe, noch die Ausstattung werden vorgeschrieben, und Auslauf ist somit für die meisten Hunde nicht vorgesehen. Da man gegen keine Gesetze verstößt, braucht man die Zwinger auch nicht zu verstecken. In Deutschland würde ein so gehaltener Hund alsbald enteignet werden, und der Besitzer müsste mit einer hohen Strafe rechnen. In Spanien passen sich die Tierschützer den örtlichen Gegebenheiten an. Es gilt: Wenn der Hund es nicht anders kennt, ist die Zwingerhaltung immer noch besser als die Tötungsstation oder das Aussetzen auf die Straße. Hinzu kommt, dass mangels rechtlichen Rückhalts Enteignungen undenkbar sind und der Diebstahl eines Hundes, selbst aus denkbar schlechterHaltung, wird schwer bestraft.

Straßenhunde

Wilde Straßenhunde: Diese Hunde sind in Freiheit geboren und leben in kleinen Rudeln inmitten der Landschaften und Siedlungen. Sie kennen den Menschen nicht wirklich und meiden ihn auf Grund schlechter Erfahrungen so gut es geht. Sie übernachten zum Teil in Erdlöchern und suchen tagsüber Fressbares in der Umgebung. Hier bleibt den Tierschützern keine Wahl. Einfangen und Vermitteln hätte keinen Zweck, da die Hunde nicht zu sozialisieren sind. Die Hunde bleiben also „wild“. Nicht wilde Straßenhunde: Ausgesetzt, ausgestoßen und in sehr seltenen Fällen entlaufen. Solche Tiere kennen den Menschen und kommen meist freudig auf einen zu. Sie suchen sich auch eher einen Unterschlupf in Menschennähe und lassen sich leicht einfangen. Wenn es regnet, sieht man keine Hunde. Sobald es jedoch aufhört, kommen die Hunde zu den Müllsammelplätzen (Spanien hat keine Hausmüllabfuhr wie wir). Hier versuchen sie neben unzähligen Katzen, etwas Futter zu finden. Mit etwas Glück werden Sie von Tierschützern aus der Nähe gefüttert. Allen Straßenhunden drohen jedoch mehrere Gefahren, denn Freiheit ist ein trügerisches Wort. Vom Jäger erschossen, vom Auto überfahren, von Steinen erschlagen und von giftigem oder verdorbenem Fressen dahingerafft. Die meisten werden nicht alt.

Hundefänger

Sicherlich gibt es Hundefänger. Hier werden zwei Sorten unterschieden. Die legalen Hundefänger: Auf täglichen Touren fangen Sie im Auftrag der Gemeinden freilaufende Hunde ein. Diese Hunde werden dann direkt zur Tötungsstation gebracht.

Die illegalen Fänger:

Sie sammeln Hunde ein, um diese an Versuchslabore zu verkaufen. Ein gutes Geschäft lässt sich auch machen, wenn die Tiere für Hundekämpfe oder als Trainingsgerät für Stierkämpfer (am Hund üben und erst in der Arena den Stier töten) geliefert werden. Die letztgenannten gibt es auch in Deutschland. Beide machen keinen Unterschied zwischen Straßenhunden und freilaufenden Hunden. Weg ist weg, damit der Tourist nicht belästigt wird.

Tötung von Hunden und Katzen

Wenn man ein Tier loswerden will bringt man es einfach in die Perrera oder zum nächsten Tierarzt und schon ist es tot. Dabei spielt es keine Rolle ob dies medizinisch erforderlich ist. Bei dem ein oder anderen Tierarzt gibt es vielleicht ein Problem und der Arzt gibt den Hund an den Tierschutz weiter oder lehnt die Einschläferung einfach ab. Aber dann kann man ihn ja immer noch in die Perrera bringen.

Staatliche, spanische „Tierheime“

Diese unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Detail von einem deutschen Tierheim. In Deutschland erhalten die Heime ein Pflegegeld von der Gemeinde ab dem 14 Tag nach der Einlieferung. In Spanien erhalten Sie Geld für je
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